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Das Tierschutzgesetz bestimmt: Tierversuche dürfen erst dann durchgeführt werden, wenn es keine tierversuchsfreien Verfahren gibt, die Versuche unerlässlich und ethisch vertretbar sind.
Doch wer beurteilt, ob ein Tierexperiment die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt?
Diese wichtigen Fragen müssen derzeit von Behörden und Tierexperimentatoren nach eigenem Ermessen, aber keineswegs nach einem gesicherten Wissensstand beantwortet werden. Die Behörden leiden zudem unter personeller Unterbesetzung und stehen unter Zeitdruck - ein unhaltbarer Zustand!